Der Flughafen hat durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen den Planfeststellungsbeschluss erhalten. Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist damit abgeschlossen. Der Flughafen erhält für einige bereits realisierte und etwaige zukünftige Baumaßnahmen größtmögliche Rechts-, Planungs-, und Investitionssicherheit.
Die beantragten Maßnahmen dienen dazu, die betrieblichen Abläufe am Flughafen bestmöglich im Sinne der Fluggäste und Airlines zu organisieren und Ressourcen zu schonen, indem zum Beispiel unnötige Umschleppvorgänge vermieden werden. Es sind keine neuen Startbahnen und Rollwege geplant.
Zusätzlich wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Wie sieht der Flugbetrieb im Jahr 2030 aus - mit und ohne die beantragten Vorhaben?
Wie wirkt sich der Flughafenbetrieb im Jahr 2030 – mit und ohne die beantragten Vorhaben – auf Mensch und Umwelt aus?
2015: Der Flughafen entscheidet sich, ins Planfeststellungsverfahren zu gehen. Im Vorfeld der Antragseinreichung informiert er auf mehreren Versammlungen Anwohnerinnen und Anwohner umfangreich über das Verfahren und den Antragsgegenstand.
2016: Der Flughafen reicht umfangreiche Antragsunterlagen ein, u.a. Schadstoff-, Lärm-, Licht- sowie Artenschutz-Gutachten, eine Umweltverträglichkeitsstudie, die von unabhängigen Experten erstellt wurden, sowie wissenschaftlich ermittelte Verkehrsprognosen.
2018: Im September findet der Erörterungstermin statt.
2019: Im Januar wird das Ergebnis der Anhörung der Planfeststellungsbehörde, dem Landesverkehrsministerium, übersandt.
2024: Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen erteilt im Februar den Planfeststellungsbeschluss.
Der Planfeststellungsbeschluss ist auf der Internetseite des Ministeriums einsehbar: