Wegen Sturm: Sondergenehmigung für Querwindbahn

Aufgrund der Sturmwarnung durch den deutschen Wetterdienst für die Nacht vom 16. auf den 17. Februar in NRW hat der Köln Bonn Airport von der Bezirksregierung Düsseldorf vorsorglich eine Sondergenehmigung für Starts auf der Querwindbahn (Runway 06/24) im Zeitfenster von 22 bis 6 Uhr erhalten.

Ab einer gewissen Seitenwindkomponente, die Starts und Landungen auf der großen Start- und Landebahn (14L/32R) unmöglich machen, haben Piloten von Frachtflugzeugen demnach ausnahmsweise die Erlaubnis, auf die Querwindbahn auszuweichen, sollte dies wegen der Wetterlage flugbetrieblich erforderlich sein.

Wichtig!